Raumschießanlagen ...

Wartung und Reinigung der Lüftung in Raumschießanlagen

Aufgrund der hohen Frequentierungen und Auslastungen der Nutzungszeiten von Raumschießanlagen, wird die „vorbeugende Brandschutzreinigung“ in Raumschießanlagen unerlässlich.

Durch die unverbrannten Reste der Treibladungen, die sich in dem Raum und der Lüftung ablagern, ist die regelmäßige „vorbeugende Brandschutzreinigung“ notwendig geworden. Hinsichtlich verschmutzter Lüftungsanlagen in Raumschießanlagen bleibt zu bemerken, dass diese für eine Brandausweitung verantwortlich sein können.

An die Be- und Entlüftungsanlage für Raumschießanlagen sind besondere Anforderungen zu stellen. Unterschiedliche Auslegungen der RLT-Anlage werden durch verschiedene Nutzungsarten wie ein Schießen mit Vorderladerwaffen (mit Treibladungen aus Schwarzpulver) oder durch besondere Schießabläufe in Form von Mehrdistanz- oder Bewegungsschießen bedingt.

  • Die verheerenden Brände der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Sorgfaltspflicht den Betreibern obliegt.

    Zur Gewährleistung der Sicherheit in geschlossenen Schießständen ist die regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlagen vorgeschrieben.

  • Ab sofort sind wir nach §20 des Sprengstoffgesetzes befähigt gewerbliche Reinigungsarbeiten in Schießanlagen (Raumschießanlagen) durchzuführen.

    Wir sind gem. § 32 Spreng V, einem staatlich anerkannten Grundlehrgang zur gewerblichen Reinigung von Raumschießanlagen, qualifiziert die Reinigung in Raumschießanlagen durchzuführen.

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