VDI 6022 ...

RLT-Anlagen befinden sich überwiegend in Büro- und Verwaltungsgebäuden, obwohl RLT-Anlagen oft über ein kilometerlanges Netz von Lüftungsleitungen verfügen, wird diesen nur wenig Beachtung geschenkt. Die regelmäßige Wartung beschränkt sich meist auf die Überprüfung und Reinigung der Filter und Ventilatoren. Dies ist aus Sicht der VDI 6022 unzureichend. Die Verschmutzung in den Lüftungsleitungen bleibt bestehen und vergrößert sich. Sie wird vom Luftstrom in den Lüftungsleitungen (Außenluft/Frischluft) permanent zurück in die Filter und in den Lüftungsleitungen (Zuluft) in die versorgten Räume hineingeblasen, dadurch werden Menschen gefährdet (Feinstaubbelastung) und die Leistungsfähigkeit und der Energieverbrauch der RLT-Anlagen gravierend negativ beeinflusst. Um einen sicheren Betrieb dieser zu gewährleisten, müssen trotz intakter Filtersysteme auch die Lüftungsleitungen in regelmäßigen Abständen von Verunreinigungen befreit werden.

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Verschmutzte Lüftungsanlagen sind gerade unter hygienischen Aspekten bedenklich. Der abgelagerte Schmutz stellt einen idealen Nährboden für Krankheitserreger und Kleinstlebewesen aller Art dar, die über die RLT-Anlagen verteilt werden. Hier kommt es zu Geruchsbelästigungen, im schlimmsten Fall können auch extrem aggressive Krankheitserreger verbreitet werden. Die Symptome sind trockene Haut, tränende und juckende Augen, Husten, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsbeschwerden und nicht zuletzt können auch Allergien ausgelöst werden. Erkrankt auch nur ein Mensch aufgrund schlecht gewarteter Lüftungsanlagen, so ist der entstandene Schaden nicht zu beziffern.

Eine regelmäßige Wartung und Reinigung gemäß VDI 6022 der RLT-Anlagen ist vorgeschrieben und schützt vor dieser Gefahr!

Versorgt eine RLT-Anlage Arbeitsstätten, fällt sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem „Stand der Technik“ gehalten werden. Der „Stand der Technik“ wird mit der Umsetzung der VDI 6022 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnischen Anlagen und Geräte“ (VDI-Lüftungsregeln) eingehalten. Als Arbeitsstätte gelten gemäß VDI 6022 alle von RLT-Anlagen versorgten Räume, in denen sich Menschen mindestens 2 Stunden am Tag oder 30 Tage im Jahr aufhalten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitsschutzgesetze einzuhalten!

RLT-Anlagen müssen gemäß VDI 6022, Tabelle 6 „Checkliste für Hygienekontrollen“, regelmäßig auf Verschmutzungen, Korrosion und Wasserniederschlag überprüft (Hygieneschulung Typ A) und gegebenenfalls durch qualifiziertes Fachpersonal (Hygieneschulung mind. Typ B) gereinigt werden. Bei Lüftungsleitungen ist laut der Checkliste Tabelle 6 gemäß VDI 6022 die Überprüfung und gegebenenfalls Reinigung alle 12 Monate vorgeschrieben. Eine RLT-Anlage kann als sauber eingestuft werden, wenn luftführende Flächen besenrein und Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind.

Die Überwachung, des Arbeitsschutzgesetz, ist staatliche Aufgabe und obliegt den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern sowie den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Diese kontrolliert ihre Mitgliedsbetriebe durch technische Aufsichtsbeamte. Verstärkte Kontrollen durch Behörden (z. B. TÜV) sind in der Presse angekündigt worden und werden bereits durchgeführt. Auch der öffentliche Dienst ist an die Arbeitsstättenverordnung gebunden, da sie ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ist und in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst Gültigkeit hat.

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