Be- & Entlüftungsanlagen für sog. innenliegende Räume:

Lüftungsanlagen für sog. innenliegende Räume (z. B. Bäder, WC’s, Küchen ohne Fenster) sind unter der Bezeichnung “Kölner”- oder “Berliner”-Lüftung bekannt und werden seit Jahrzehnten vernachlässigt und außer Acht gelassen.

Gemäß Bauordnung NRW (BauO NRW) müssen Räume ohne Fenster mit Lüftungsanlagen (nach DIN 18017 Teile 1/3) ausgestattet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass verbrauchte Luft (Gerüche) mit hohem Luftfeuchtigkeitsanteil ausgetauscht/abgeführt wird.

Dieses beugt Bauschäden innerhalb der Bausubstanz (Gebäude/Räume) durch Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung vor. Auch der Brandschutz ist hierbei nicht außer Acht zu lassen. Dazu ist es notwendig diese raumlufttechnischen Anlagen, (Einzel-, Sammelschächte) z. B. 1x jährlich überprüfen ggfs. reinigen zu lassen, damit sichergestellt wird, dass diese Anlagen ihre Funktion nicht verlieren und ein angenehmes, behagliches Raumklima für Sie und Ihre Familie oder Bewohner und Nutzer erhalten bleibt.

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