NEU: Wartung und Reinigung der Lüftung in Schießanlagen (Raumschießanlagen)

Zur Gewährleistung der Sicherheit in geschlossenen Schießständen ist die regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlagen vorgeschrieben.

Ab sofort sind wir nach §20 des Sprengstoffgesetzes befähigt gewerbliche Reinigungsarbeiten in Schießanlagen (Raumschießanlagen) durchzuführen.

Wir sind gem. § 32 Spreng V, einem staatlich anerkannten Grundlehrgang zur gewerblichen Reinigung von Raumschießanlagen, qualifiziert die Reinigung in Raumschießanlagen durchzuführen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Raumschiessanlagen